So ist dieser Bericht entstanden
Recherche. Dieser Beitrag ordnet öffentlich zugängliche Informationen ein. Wir haben die genannten Angaben am 28. August 2026 geprüft. Eine persönliche Nutzung war nicht Teil dieses Beitrags.
- Gegenstand
- Aufbau und Aussagekraft von Zutatenlisten auf kosmetischen Mitteln nach der EU-Kosmetikverordnung
- Stand der Prüfung
- Grenzen
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- Der Beitrag erklärt Kennzeichnung und Aussagekraft einer Zutatenliste. Er beurteilt keine einzelne Marke und keine einzelne Rezeptur.
- Wir geben keine Empfehlung für einen Hauttyp und keine Einschätzung dazu, ob du ein Produkt verträgst. Das lässt sich aus einer Liste nicht ableiten.
- Die Angaben zur erweiterten Duftstoffkennzeichnung beziehen sich auf den Stand vom 28. August 2026 einschließlich der laufenden Übergangsfristen.
Verantwortlich für diesen Beitrag: Leyla Akgün. Grundsätzliches zum Vorgehen steht unter So arbeiten wir.
Die Zutatenliste ist der ausführlichste Teil einer Kosmetikverpackung und der am schlechtesten lesbare. Sie steht dort, wo die Tube schon rund wird, in einer Schrift, für die man das Licht anmachen muss. Dabei steht in dieser Liste mehr, als die meisten von uns je daraus lesen. Nur eben nicht das, was auf der Vorderseite versprochen wird.
Wo die Liste beginnt
Jedes kosmetische Mittel, das in der EU verkauft wird, muss eine Zutatenliste tragen. Geregelt ist das in der EU-Kosmetikverordnung, der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Die Liste beginnt mit dem Wort INGREDIENTS. Daneben oder darunter steht meist das Symbol mit dem geöffneten Töpfchen und einer Monatszahl. Sie sagt, wie lange ein Produkt nach dem ersten Öffnen verwendet werden kann. Produkte mit einer Haltbarkeit unter 30 Monaten tragen stattdessen ein Mindesthaltbarkeitsdatum.
Die Namen in der Liste sind international genormt, daher die Abkürzung INCI für International Nomenclature of Cosmetic Ingredients. Pflanzliche Bestandteile stehen mit ihrer lateinischen Bezeichnung, die meisten anderen Stoffe mit einem englischen Namen, Farbstoffe mit einer CI-Nummer. Wer die Liste zum ersten Mal bewusst liest, erkennt deshalb wenig wieder. Das ist kein Zeichen für ein Problem, sondern die Folge einer Schreibweise, die für den Handel gedacht ist und nicht für das Bad.
Bei Nachfüllpackungen wandert diese Liste mit, aber nicht immer auf dieselbe Verpackung. Wer ein Produkt in einen eigenen Behälter umfüllt, hat die Angaben später nicht mehr dort, wo er sie braucht. Was veröffentlichte Anleitungen zu Behältern, Reinigung und Restmengen sagen, haben wir in unserem Vergleich zu Refill-Verpackungen und Nachfüllanleitungen zusammengetragen.
Wo die Liste nicht direkt auf dem Behälter steht
Bei sehr kleinen Verpackungen stößt die Kennzeichnung an eine Grenze. Wenn die Liste aus Platzgründen nicht auf den Behälter passt, darf sie auf einem Beipackzettel, einem angehängten Etikett oder einer beigefügten Karte stehen. Auf dem Behälter selbst steht dann ein Symbol: eine Hand, die auf ein aufgeschlagenes Heft zeigt. Wer eine kleine Tube kauft und die Angabe sucht, findet sie in diesem Fall auf dem Zettel in der Faltschachtel.
Für den Alltag hat das eine Folge. Die Liste bleibt häufig nicht dort, wo das Produkt benutzt wird. Wer wissen will, was in einem Produkt steckt, muss die Faltschachtel aufbewahren oder die Liste einmal abfotografieren, bevor das Papier im Altpapier landet.
Reihenfolge und Mengen
Die Reihenfolge ist der eigentliche Inhalt der Liste. Die Bestandteile werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpunkt der Herstellung genannt, und zwar so lange, bis ein Prozent erreicht ist. Alles, was darunter liegt, darf in beliebiger Reihenfolge stehen. Farbstoffe stehen am Ende und werden nach ihrer CI-Nummer aufgeführt.
Deshalb steht bei einer Lotion häufig Aqua an erster Stelle und bei einem festen Pflegestück eher ein Wachs oder ein Öl. Das ist keine Wertung, sondern eine Mengenangabe. Und genau hier endet die Aussagekraft: Prozentzahlen nennt die Liste nicht. Ein Stoff an letzter Position kann in einer Menge enthalten sein, die für das Produkt wichtig ist, oder in einer, die kaum ins Gewicht fällt. Aus der Reihenfolge allein lässt sich keine Wirkung ableiten.
Bei Sonnenschutz kommt eine zweite Angabe dazu, die nicht in der Liste steht, sondern auf der Vorderseite. Wie sich Lichtschutzfaktor, UVA-Angabe und die tatsächlich aufgetragene Menge zueinander verhalten, steht in unserem Beitrag zu den Angaben auf Sonnenschutzmitteln.
Duftstoffe, Allergien und individuelle Verträglichkeit
Lange waren Duftstoffe in der Liste zusammengefasst: Parfum, manchmal Aroma. Seit Juli 2023 gilt eine erweiterte Regelung. Die Änderungsverordnung (EU) 2023/1545 hat die Liste der Duftstoffe, die einzeln genannt werden müssen, auf mehr als 80 Stoffe erweitert. Sie müssen ab bestimmten Mengen ausgeschrieben werden: ab 0,001 Prozent in Produkten, die auf der Haut bleiben, und ab 0,01 Prozent in Produkten, die abgespült werden.
Für die Umstellung gelten Übergangsfristen. Produkte, die nach dem 31. Juli 2026 neu in Verkehr gebracht werden, müssen die erweiterte Kennzeichnung tragen. Ware, die vorher in Verkehr gebracht wurde und die neuen Angaben noch nicht enthält, darf noch bis zum 31. Juli 2028 abverkauft werden. Wer in diesen Monaten zwei gleiche Tuben mit unterschiedlich langen Listen vergleicht, sieht also möglicherweise nur zwei verschiedene Produktionsstände.
Was die Liste nicht leisten kann, ist eine Aussage über dich. Ein ausgeschriebener Duftstoff bedeutet nicht, dass du ihn nicht verträgst. Ein fehlender Eintrag bedeutet nicht, dass ein Produkt für alle geeignet ist, weil unterhalb der Schwellen weiterhin Sammelbezeichnungen erlaubt sind. Ob du auf einen Stoff reagierst, ist eine medizinische Frage und keine Frage der Kennzeichnung.
Wer einen Verdacht eingrenzen will, landet schnell bei einem Test für zu Hause. Was so ein Ergebnis aussagen kann und was nicht, erklärt unser Beitrag dazu, warum ein Selbsttest zu Hause kein Befund ist.
Was die Liste nicht sagt
Sie nennt keine Prozentsätze, keine Qualität der Rohstoffe, keinen pH-Wert und keine Art der Herstellung. Sie beschreibt die Rezeptur, nicht das Verhalten im Alltag. Ob ein Stück Wasser zieht, in der Wärme weich wird oder auf einer nassen Ablage zerbröselt, steht in keiner Zutatenliste. Genau das war der Punkt, an dem in meinem eigenen Bad die Praxis wichtiger war als das Kleingedruckte, wie der Erfahrungsbericht zu fester Pflege im kleinen Bad zeigt.
Auch Umweltaussagen gehören nicht in die Liste. Ob ein Inhaltsstoff abbaubar ist, wie sich ein Rohstoff über den gesamten Lebensweg verhält und was eine Verpackung danach wird, lässt sich aus der Zutatenliste nicht ablesen. Wer dazu etwas wissen will, braucht andere Quellen als die Rückseite der Tube.
Ein dritter Punkt betrifft die Werkzeuge. Es gibt Apps, die Zutatenlisten scannen und jeden Stoff mit einer Farbe versehen. Ob du einer solchen App Zugriff auf Kamera, Konto und Verlauf geben willst, ist eine eigene Entscheidung. Worauf du bei Berechtigungen, Konto und Löschung achtest, steht in unserem Beitrag zu den Angaben, die du vor einem App-Download prüfen kannst.
Claims auf der Vorderseite prüfen
Für Aussagen auf der Verpackung gelten gemeinsame Kriterien der EU, festgehalten in der Verordnung (EU) Nr. 655/2013. Eine Aussage muss rechtmäßig, wahr und belegbar sein, sie darf nicht irreführen und muss eine informierte Entscheidung ermöglichen. In der Praxis heißt das: Der Hersteller muss belegen können, was er behauptet.
Trotzdem bleiben viele Begriffe unscharf. Hautverträglichkeit ist keine Zusage, dass alle sie vertragen, sondern eine Aussage über durchgeführte Prüfungen. Der Hinweis auf eine dermatologische Testung nennt kein Ergebnis. Die Angabe ohne Parfüm bezieht sich auf zugesetzte Duftstoffe, während einzelne Rohstoffe weiterhin riechen können. Wer eine Liste nach verbotenen Wörtern durchsucht, findet deshalb selten eine klare Antwort und häufig nur eine Vermutung.
Dieselbe Frage stellt sich bei Materialangaben in der Mode, wo präzise Begriffe neben weichen Wörtern stehen. Welche Wörter dort mehr erklären als das Etikett daneben, steht in unserem Beitrag dazu, welche Materialangaben du genauer lesen solltest.
Eine realistische Notiz für den Einkauf
Wer im Laden steht und die Liste zum ersten Mal ernst nimmt, braucht keine App und keine lange Liste verbotener Stoffe. Eine kurze Notiz reicht:
- Suche das Wort INGREDIENTS und prüfe, ob die Liste vollständig und lesbar ist. Fehlt sie oder ist sie abgeschnitten, ist das ein Grund, die Tube stehen zu lassen.
- Lies die ersten fünf Einträge. Sie sagen am ehesten, woraus das Produkt überwiegend besteht.
- Achte auf das Töpfchen mit der Monatszahl, wenn du ein Produkt nur selten benutzt.
- Notiere zwei Stoffe, die du aus früheren Reaktionen kennst, statt die ganze Liste zu bewerten.
- Behandle Aussagen auf der Vorderseite als Werbung, die belegt sein muss, und nicht als Befund.
Zum Weiterlesen
Wer regelmäßig nachbestellt, sollte wissen, was in der Lieferung steckt und zu welchen Bedingungen sie kommt. Welche Angaben bei einem laufenden Abo vorher sichtbar sein sollten, ordnet unser Beitrag zu den Angaben vor dem Abschluss eines Beauty-Abos ein.
Und wenn du Kosmetik online kaufst, ist die Liste nur die zweite Frage. Die erste betrifft den Shop selbst: Unser Beitrag zu den Hinweisen, die vor dem Bezahlen einen zweiten Blick verdienen, sortiert, worauf du achten kannst.
Quellen und Stand der Recherche
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel, Regelungen zur Kennzeichnung
- Verordnung (EU) 2023/1545 zur Kennzeichnung von Duftstoffen in kosmetischen Mitteln
- Gemeinsame Kriterien für Werbeaussagen über kosmetische Mittel
- Verbraucherinformationen zu Inhaltsstoffen und Allergien bei Kosmetik
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