So ist dieser Bericht entstanden

Erfahrungsbericht. Redaktion Erfahrungsberichter hat die Seniorenbetreuung für Renates Vater Heinrich im Zeitraum vom 10. Mai bis 7. August 2026 unter den Bedingungen eines privaten Haushalts in Bad Homburg mit begleitender Haushaltshilfe, Mahlzeiten und Wegen außer Haus genutzt. Die Eindrücke beschreiben diese Nutzung und sind kein allgemeines Qualitätsurteil.

Gegenstand
Eine im Haushalt lebende Seniorenbetreuung für Renates Vater Heinrich in Bad Homburg, einschließlich Alltagsbegleitung, Mahlzeiten, Haushalt und Begleitung bei Wegen
Zeitraum
bis
Kontext
Renate Diehl berichtet aus dem Haushalt ihres 82-jährigen Vaters. Sie prüfte nach eigener Angabe Vertragsunterlagen, führte über 14 Tage ein stichprobenartiges Zeitprotokoll und verglich die vorliegenden Rechnungsbeträge mit dem Angebot.
Zugang
Die Familie beauftragte die Betreuung selbst. Laut Bericht war die Nutzung nicht kostenlos; Thalpos war an der redaktionellen Erstellung dieses Erfahrungsberichts nicht beteiligt.
Grenzen
  • Es handelt sich um den persönlichen Bericht einer Familie und die von Renate eingesehenen Unterlagen. Verträge, A1-Dokumente, Zeitnachweise, Rechnungen und Steuerbescheid wurden für diesen Beitrag nicht unabhängig geprüft.
  • Die Wochenarbeitszeit ist im Bericht rechnerisch widersprüchlich: Die ausgewiesenen fünf Werktage und der Samstag ergeben bereits 45,5 Stunden; als Wochensumme sind 39,5 Stunden genannt.
  • Die Abrechnungsliste endet mit Juli, obwohl der Bericht einen Zeitraum bis Anfang August beschreibt. Eine August-Rechnung oder vollständige Gesamtabrechnung liegt in der eingereichten Dokumentation nicht vor.
  • Der Bericht beschreibt subjektive Eindrücke. Er enthält keine unabhängige Prüfung des Matching-Portals, der Datenverarbeitung, der Arbeitsbedingungen oder medizinischer Veränderungen.

Verantwortlich für diesen Beitrag: Renate Diehl. Grundsätzliches zum Vorgehen steht unter So arbeiten wir.

Als mein Vater Heinrich morgens die Treppe zum Gästezimmer nicht mehr sicher nehmen wollte, war das längst kein einzelnes Problem mehr. Die Mahlzeiten wurden unregelmäßig, ungeöffnete Rechnungen blieben liegen, und ein Spaziergang endete oft schon am Gartentor. Mein Vater war 82, geistig klar und körperlich durch Arthrose und Schwindel eingeschränkt. Hilfe im Haus lehnte er zunächst ab.

Ich wollte herausfinden, ob eine Betreuungskraft im Haushalt den Alltag entlasten könnte, ohne medizinische Behandlungspflege zu übernehmen. Im Mai begann eine auf 90 Tage angelegte Betreuung in Bad Homburg. Ich prüfte die Unterlagen, führte ein Zeitprotokoll und glich die Rechnungen mit dem Angebot ab. Der Bericht ist meine Erfahrung als Tochter und Redakteurin. Er ist keine unabhängige Prüfung des Unternehmens.

Ein Gästezimmer mit klarer Grenze

Im ersten Stock richteten wir das frühere Gästezimmer her: 18 Quadratmeter mit Parkett, großem Fenster zum Garten, eigenem Duschbad und stabilem WLAN. Das war nicht nur eine Unterkunft. Im Vertrag war der Raum als Danutas privater Rückzugsort festgehalten. Wir sollten vor dem Eintreten klopfen; während ihrer Pause blieb die Tür geschlossen.

Die Treppe war für meinen Vater die heikle Stelle. Wir vereinbarten, dass Danuta ihn auf den Wegen nach oben sichert und schwere Wäschekörbe allein trägt. Die Unterstützung sollte die Risiken im Haus verringern, nicht so tun, als seien sie verschwunden. Eine bauliche Veränderung oder eine fachliche Sturzrisikoprüfung war damit nicht verbunden.

Vertrag, A1-Nachweis und Aufgaben

Laut den Unterlagen war Danuta bei einem polnischen Partnerunternehmen beschäftigt und für den Einsatz nach Deutschland entsandt. Thalpos stellte uns vor ihrem Start eine behördliche Antragsbestätigung für den A1-Nachweis zur Verfügung. Das gestempelte Original kam am zwölften Einsatztag. Eine A1-Bescheinigung betrifft die anwendbaren Sozialversicherungsvorschriften. Sie belegt für sich allein weder sämtliche Lohnzahlungen noch die Einhaltung aller Arbeitszeitregeln.

Der Vertrag nannte eine 40-Stunden-Woche, tägliche Ruhepausen von mindestens zwei Stunden, elf Stunden ununterbrochene Nachtruhe und einen freien Wochentag. Die Kündigungsfrist betrug 14 Tage. Ich fand keine gesonderte Vermittlungs- oder Servicegebühr im Angebot. Diese Sätze geben wieder, was in den von mir beschriebenen Unterlagen stand. Die Unterlagen wurden für diesen Artikel keiner unabhängigen juristischen Prüfung unterzogen.

Auch die Grenze zwischen Alltagshilfe und Behandlungspflege war klar beschrieben. Danuta bereitete Essen zu, erledigte leichte Hausarbeiten, kaufte ein und begleitete meinen Vater bei Wegen. Sie durfte ihm den Medikamentendispenser reichen, nachdem der Pflegedienst ihn befüllt hatte. Spritzen und das Anpassen von Kompressionsstrümpfen blieben bei der Diakoniestation. Diese Abgrenzung ist wichtig: Eine Betreuungskraft ersetzt keinen ambulanten Pflegedienst.

Das Profil und das Gespräch am Küchentisch

Vor dem Start füllte ich nach eigener Erinnerung ein geschütztes, siebenstufiges Profil unter thalpos.de/resonanz-profil aus. Darin beschrieb ich unter anderem Tagesrhythmus, Umgangsformen und Interessen meines Vaters. Die konkrete Profilseite und ihre Auswertung konnte ich bei der späteren Recherche nicht öffentlich nachvollziehen. Die sieben Schritte sind deshalb meine Schilderung und keine unabhängig bestätigte Funktion des Portals.

Zwei Tage nach dem Profil kam Sebastian Schugar zum Gespräch. Mein Vater saß reserviert im Wohnzimmer und sagte: „Frau Diehl neigt zur Überfürsorge. Ich bin in meinem Haus vollkommen autark.“ Sebastian ging nicht in eine Verteidigungshaltung. Er sprach mit ihm über den Garten und sagte dann: „Es geht nicht darum, Ihnen die Selbstständigkeit zu nehmen. Es geht darum, dass Sie in diesem großen Haus nicht den Anschluss an Ihren eigenen Alltag verlieren. Sie bestimmen, wer wann Ihren Tee bringt.“

Mein Vater willigte in eine vierwöchige Probezeit ein. Die öffentliche Beschreibung von Thalpos-Seniorenbetreuung in Bad Homburg nennt Alltag, Tagesrhythmus, Werte und persönliche Passung als Bestandteile der Vermittlung. Das passt zu dem, was ich im Gespräch erlebt habe. Es beweist aber nicht, dass ein digitales Profil allein die spätere Beziehung erklärt hat.

Ein Tag mit Arbeit und echter Pause

Danuta zog am 10. Mai ein. Sie sprach sehr gut Deutsch und brachte Erfahrung in der Betreuung mit. Für zwei Wochen führte ich stichprobenartig ein Zeitprotokoll; die Einträge wurden nach meinem Bericht wöchentlich von beiden Seiten gegengezeichnet. Die folgende Musterwoche ist der detaillierteste Tagesauszug.

Auszug aus der Musterwoche KW 21, nach Renate Diehls Protokoll
ZeitAufgabe oder PauseErfasste Zeit
07:45–09:00Frühstück vorbereiten, Brötchen aufbacken, Tee bereitstellen, Medikamentenbox anreichen, lüften1,25 Std.
09:00–10:15Küche säubern und im Erdgeschoss Staub wischen; Heinrich las währenddessen im Arbeitszimmer1,25 Std.
10:30–12:00Begleiteter Spaziergang Richtung Kurpark oder Besorgungen auf dem Wochenmarkt1,5 Std.
12:00–13:30Mittagessen frisch zubereiten, gemeinsam essen, Geschirrspüler einräumen1,5 Std.
13:30–16:00Verbindliche Freizeit für Danuta; Rückzug ins eigene Zimmer oder allein spazieren gehen0 Std.
16:00–17:30Kaffee im Wintergarten, Gespräch über Kultur oder Gartenpflege1,5 Std.
18:30–19:30Leichtes Abendbrot zubereiten, Tisch abräumen, Terrassentüren kontrollieren1,0 Std.
Ab 19:30Feierabend; keine weiteren Arbeitsleistungen laut Bericht0 Std.

Die Pausen waren im Alltag sichtbar. Zwischen Mittagessen und Kaffee blieb Danutas Zeit frei. Abends hörte mein Vater Musik, während sie Feierabend hatte. Das ist meine Beschreibung dieser Musterwoche, keine vollständige Dienstplanung für alle 90 Tage.

Eine Wochensumme, die nicht aufgeht

Im Bericht stehen durchschnittlich acht Arbeitsstunden an fünf Werktagen und 5,5 Stunden am Samstag. Das ergibt bereits 45,5 Stunden, ohne eine mögliche Arbeit am Sonntagvormittag. Als Wochensumme nennt derselbe Bericht exakt 39,5 Stunden. Wie diese Differenz zustande kommt, lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht rekonstruieren.

Deshalb lässt sich aus dem Protokoll weder eine 40-Stunden-Woche bestätigen noch ableiten, dass Ruhezeiten lückenlos eingehalten wurden. Der Bundesarbeitsgericht-Fall 5 AZR 505/20 zeigt, dass Bereitschaftszeiten in der Live-in-Betreuung arbeitsrechtlich relevant sein können. Er entschied nicht über Thalpos, diesen Vertrag oder Danutas Einsatz. Dafür wären vollständige Arbeitszeitnachweise und eine rechtliche Prüfung nötig.

Der Buchmoment und was sich im Haus änderte

In den ersten Tagen beobachtete mein Vater Danuta genau. Am vierten Tag suchte er eine historische Abhandlung über das Römerkastell Saalburg. Danuta hatte das Buch beim Staubwischen gesehen und legte es ihm aufgeschlagen an die richtige Stelle. Es war eine kleine, konkrete Aufmerksamkeit. Kein Formular kann belegen, dass daraus eine menschliche Passung folgt, aber für meinen Vater war dieser Moment ein Anfang.

Später sprachen beide im Wintergarten über Geschichte und Unterricht. Danuta ließ lange Pausen stehen und sprach ruhig. Innerhalb von drei Wochen nahm mein Vater wieder regelmäßiger warme Mahlzeiten zu sich. Spaziergänge Richtung Kurpark wurden zur Routine. Ich empfand seine Schritte als sicherer und die Tagesstruktur als verlässlicher. Der Bericht enthält dazu keine Messwerte oder medizinische Beurteilung; ich kann nicht sagen, welcher Anteil auf die Betreuung zurückging.

Welche Beträge die Belege aufführen

Nach der Betreuung glich ich die Beträge ab, die in meiner Übersicht standen. Die Monatsrechnungen für Mai bis Juli entsprachen nach meinem Bericht dem jeweiligen Angebot. Auch die Reisekosten für Danuta und eine Vertretungskraft namens Beata waren mit Belegen versehen.

Die in Renate Diehls Übersicht aufgeführten Beträge; Unterlagen wurden nicht unabhängig geprüft
PositionVereinbartAbgerechnetAngabe im Bericht
Monatspauschale Mai ab 10.05.2.135,00 €2.135,00 €Übereinstimmend
Monatspauschale Juni3.080,00 €3.080,00 €Übereinstimmend
Monatspauschale Juli3.080,00 €3.080,00 €Übereinstimmend
Reisekosten Danuta, An- und Abreise300,00 €300,00 €Ticketbelege lagen laut Bericht bei
Reisekosten Vertretung Beata150,00 €150,00 €Beleg lag laut Bericht bei
Vermittlungs- und Serviceaufschlägekeine0,00 €Keine Zusatzkosten in der Übersicht

Die Tabelle endet mit Juli. Obwohl der Testzeitraum bis Anfang August reicht, enthält die eingereichte Übersicht keine August-Rechnung. Ein vollständiger Rechnungsabgleich über 90 Tage lässt sich daraus nicht ableiten. Auch die steuerliche Anerkennung nach § 35a Einkommensteuergesetz ist eine Angabe Renates. Ein Steuerbescheid liegt uns nicht vor. Die Vorschrift nennt Voraussetzungen, darunter begünstigte Arbeitskosten, Rechnung und unbare Zahlung; ob ein konkreter Betrag anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.

Was der Bericht über Gesundheitsdaten offenlässt

Arthrose, Schwindel, Medikamentendispenser und Wege durch das Haus machen verständlich, warum eine Familie Unterstützung sucht. Sie sind zugleich sensible Gesundheitsangaben. In meinem Bericht steht nicht genau, welche davon ich in das Profil eingetragen habe, wer sie sehen konnte, wie lange sie gespeichert werden oder wie eine Löschung funktioniert. Dazu kann ich kein Datenschutzurteil abgeben.

Die Betreuungskraft reichte laut Bericht eine vom Pflegedienst befüllte Medikamentenbox an. Diese begrenzte Handlung ist nicht gleichbedeutend mit Behandlungspflege. Welche Aufgaben im Einzelfall zulässig sind, hängt von Qualifikation, Auftrag und konkreter Leistung ab. Unsere Erfahrung ersetzt weder eine fachliche Pflegeberatung noch eine juristische Prüfung.

Was sich aus diesem Fall sagen lässt

Für meinen Vater war der Übergang von der Ablehnung zur vierwöchigen Probezeit entscheidend. Der Besuch am Küchentisch, Danutas ruhige Art, das Buch auf der richtigen Seite und die geteilten Mahlzeiten sind konkrete Erinnerungen aus unserem Haushalt. Die Unterlagen, die ich gesehen habe, machten Preise, Aufgaben und Pausen besprechbar.

Der Fall beweist nicht, dass ein Matching-Verfahren für andere Familien funktioniert. Er belegt auch nicht, dass sämtliche Arbeitszeit-, Entsende- und Datenschutzregeln eingehalten wurden. Der Wochensaldo ist widersprüchlich, die August-Abrechnung fehlt in der Übersicht, und einige rechtliche Aussagen im ursprünglichen Bericht gehen weiter als die Dokumente, die hier nachvollziehbar sind. Das sind keine Randnotizen, sondern die Grenzen meiner Prüfung.

Meine Erfahrung mit Danuta war gut. Eine verlässliche Entscheidung sollte trotzdem mit vollständigem Dienstplan, klarer Aufgabenliste, Vertrag, nachvollziehbarer Abrechnung und unabhängiger Beratung getroffen werden, wenn eine Rechtsfrage offenbleibt.

Quellen und Stand der Recherche

  1. Seniorenbetreuung in Bad Homburg und zu Hause · Thalpos, öffentliche Anbieterinformationen · geprüft am Gestützt darauf: Welche Leistungen der Anbieter öffentlich als Alltagshilfe beschreibt; dies bestätigt keine Angaben zum geschützten Profil der Familie.
  2. Verordnung (EU) 2016/679, Artikel 4, 5 und 9 · Europäische Union, Datenschutz-Grundverordnung · geprüft am Gestützt darauf: Einordnung von Gesundheitsdaten als besonders geschützte Daten sowie Grundsätze der Datenminimierung und Zweckbindung.
  3. Urteil vom 24. Juni 2021, 5 AZR 505/20 · Bundesarbeitsgericht · geprüft am Gestützt darauf: Ein konkreter Rechtsstreit zu vergütungspflichtiger Bereitschaftszeit in einer Live-in-Betreuung; keine Prüfung dieses Falls oder dieses Anbieters.
  4. Einkommensteuergesetz, § 35a · Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · geprüft am Gestützt darauf: Voraussetzungen und Höchstbetrag der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen.
  5. A1-Bescheinigung und anwendbare Sozialversicherungsvorschriften · Europäische Kommission, Your Europe · geprüft am Gestützt darauf: Der Zweck des A1-Nachweises bei grenzüberschreitender Arbeit; er ist kein Gesamturteil zur Einhaltung aller arbeitsrechtlichen Pflichten.

Recherchestand: . Wo eine Regel vom Vertrag, vom Bundesland oder vom Anbieter abhängt, steht das im Text.

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